Die Entscheidung der Schiedsstelle, einen Beschluss zur Substitutionsausschlussliste zu vertagen, sieht Johann-Magnus von Stackelberg als Chance: „Die kommenden zwei Monate wollen wir erneut für Verhandlungen mit den Apothekern nutzen. Von uns aus können die Gespräche zeitnah beginnen. Wir hoffen, dass die Apotheker sich diesmal flexibel zeigen. Eine lange Terminfindungsphase wäre kontraproduktiv.
Bei der Kriterienanwendung sollte ausgeschlossen werden, dass dieselben Gesichtspunkte doppelt verwertet werden. Und – auch das ist für uns ein wichtiger Punkt – die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Austauschbarkeit von Arzneimitteln und Darreichungsformen dürfen durch eine bilaterale Vereinbarung zur Substitutionsausschlussliste nicht beschädigt werden.“
Hintergrund
Apotheker müssen Medikamente gegen preisgünstigere Präparate gleichen Wirkstoffs austauschen, soweit der verordnende Arzt dies nicht ausgeschlossen hat. Laut Gesetz können Ausnahmen für diese Regel gemeinsam durch den Deutschen Apothekerverband und den GKV-Spitzenverband vereinbart werden. Mitte Juni 2013 hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestages Kassen- und Apothekerverband aufgerufen, bis zum 1. August 2013 Ausnahmen von der Austauschregel für Schmerzpatienten festzulegen. Da sich die Verhandlungspartner bisher nicht verständigen konnten, tagte Anfang Oktober eine Schiedsstelle.