Die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) werden zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren - unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültige Nachweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer entsprechenden Vereinbarung verständigt.
Derzeit sind bereits rund 95 Prozent der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, heißt es also Endspurt. Sie sollten schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.
Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.