STATEMENT - BERLIN, 30.09.2013 Geldspritze für die Krankenhäuser ohne Kostenbezug

GKV-Spitzenverband

„Trotz des speziell durch das Statistische Bundesamt für den Krankenhausbereich entwickelten Orientierungswertes gilt für 2014 die höhere Grundlohnrate in Höhe von 2,81 Prozent als Obergrenze für die Preisentwicklung. Die tatsächlich anfallenden Kostensteigerungen in Höhe von 2,02 Prozent werden somit deutlich überkompensiert. Für das kommende Jahr bedeutet das weitere nicht durch die Kostenentwicklung begründete Ausgaben im Krankenhausbereich von ca. 500 Mio. Euro“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes als Reaktion auf den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Orientierungswert für Krankenhäuser.

Ursprüngliches Ziel des Orientierungswertes war die Ablösung der Grundlohnsumme als Preisobergrenze. Von dieser Regelung ist der Gesetzgeber im Sommer 2013 abgewichen. Seit dem Beitragsschuldengesetz gilt nun: Die Grundlohnsumme ist weiterhin der Maßstab, sofern sie höher als der Orientierungswert ist. Es fließt den Krankenhäusern damit mehr Geld zu, als durch die Kostenentwicklung erklärbar ist.

„An der Arbeit des Statistischen Bundesamtes zur Ermittlung des Orientierungswertes ist nichts auszusetzen. Um zukünftig allerdings zu einer fairen Preisobergrenze zu gelangen, sollte das Statistische Bundesamt beauftragt werden, neben der reinen Kostenentwicklung auch die Produktivitätsentwicklung der Krankenhäuser zu berücksichtigen, um unberechtigte Preissteigerungen zu vermeiden. Eine faire Preisentwicklung in einem Fallpauschalensystem muss sich – anders als derzeit - an den Kosten je Fall orientieren“, so von Stackelberg weiter.