Die Neuausrichtung der Krankenhausversorgung wird eine zentrale gesundheitspolitische Herausforderung für die neue Bunderegierung sein. Konkrete Vorschläge für eine solche Reform hat der GKV-Spitzenverband heute in Berlin mit seinem Thesenpapier „14 Positionen für 2014“ vorgestellt. „Der Versicherte steht derzeit nicht mehr im Mittelpunkt der Versorgung. Stattdessen wird die Krankenhausgesetzgebung von arbeitsmarkt-, industrie- und standespolitischen Einzelinteressen dominiert. Das muss sich ändern“, forderte Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Ob die unzuverlässige Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer, die zweifelhafte Mengenausweitung bei Operationen, die teilweise mangelnde Qualität und der nach wie vor ungebremste Ausgabenanstieg – der Handlungsbedarf ist groß. „In der deutschen Krankenhauslandschaft sind Strukturreformen überfällig. Dabei geht es weniger um Kliniken auf dem Land, sondern viel mehr um die Vielzahl kleiner Häuser in den Ballungszentren. Umstrukturierungs-hilfen für Krankenhäuser, die für eine gute Versorgung nicht mehr notwendig sind, dürfen kein Tabu sein“, so v. Stackelberg weiter. Ergänzt werden sollte dieser Schritt zum Abbau von Überkapazitäten durch Direktverträge mit Qualitätsanreizen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern bei planbaren Eingriffen.
Vergleicht man z. B. Nordrhein-Westfalen mit den Niederlanden (ähnliche Fläche und Einwohnerzahl), wird das Problem der Überkapazitäten deutlich: Während unser Nachbarland mit etwas über 100 Krankenhäusern auskommt, gibt es allein im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen 400 Häuser.
Ein großes Problem im Krankenhaussektor ist die ungebremste Mengendynamik. Nur ein Drittel der Mengensteigerung ist auf die Bevölkerungsentwicklung zurückzuführen. Eines der wesentlichen Ursachen für die auch medizinisch zweifelhaften Mengenausweitungen sind überhöhte Preise. Bei der Ermittlung der Obergrenze für die Preisentwicklung sollten daher künftig nicht nur Kosten, sondern auch die Produktivität bei Krankenhäusern berücksichtigt werden.
Weitere Forderungen des GKV-Spitzenverbandes sind: Verhandlungen auf Landesebene stärken, ambulante Krankenhausleistungen bedarfsorientiert gestalten, fehlerhafte Abrechnungen reduzieren, Nutzen von Innovationen ermitteln sowie qualitätsorientierte Vergütung zu ermöglichen.
Der GKV-Spitzenverband spricht sich zudem für die Beibehaltung der Krankenhausvergütung durch DRG-Fallpauschalen aus. Sie haben die Finanzverteilung gerechter und transparenter gemacht.