STATEMENT - BERLIN, 23.08.2012 Rechtssicherheit, aber keine Lösung

GKV-Spitzenverband

"Das gestrige Urteil des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu der Frage, ob ausländische Versandapotheken in Deutschland für rezeptpflichtige Arzneimittel den Patienten Rabatte gewähren dürfen, schafft zwar vorerst Rechtsklarheit. Die unterlegene Partei hat jedoch bereits angekündigt, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen. Die rechtliche Auseinandersetzung dürfte also weiter gehen. Fakt ist allerdings auch, dass für die jetzt gefundene Rechtsklarheit die Patienten zahlen müssen.

Dieser Rechtsstreit wirft ein Licht auf das grundsätzliche Problem der mangelnden Weiterentwicklung in der Arzneimittelversorgung. Die Apothekenlobby verteidigt die verkrusteten Strukturen und tut so, als wäre es heute noch die Regel und nicht die Ausnahme, dass Arzneimittel vor Ort in der Apotheke hergestellt werden. Tatsächlich ist die Herstellung von Arzneimitteln längst ein internationales Geschäft von Pharmakonzernen. Auch sind Online-Bestellungen und Versandhandel kein unsicherer neumodischer Kram, sondern selbstverständlicher Teil unseres Wirtschaftslebens.

Warum sollen Patienten in Deutschland nicht davon profitieren können, wenn Apotheken ein Arzneimittel günstiger anbieten können? Statt die Schutzzäune um die alten Strukturen immer wieder zu flicken, sollten die Apothekenvertreter nach vorne schauen und überlegen, wie die Versorgung ihrer Kunden, also kranke Menschen, die Medikamente brauchen, so verbessert werden kann, dass diese ebenfalls etwas davon haben.

Der deutsche Apothekenmarkt ist gegenwärtig eine weitgehend wettbewerbsfreie Zone, er bedarf daher dringend einer Liberalisierung. Hierzu gehört auch, dass keine weiteren Wettbewerbsbarrieren beim Versandhandel aufgebaut, sondern abgebaut werden.

Der Gesetzgeber ist vor einigen Jahren dem Vorschlag der Krankenkassen gefolgt, dass unter bestimmten Bedingungen auf die gesetzliche Zuzahlung verzichtet werden kann. Wo dies möglich ist, wenden die Krankenkassen diese Regelung an und die Patienten sparen Geld. Auch im Rahmen von kassenindividuellen Rabattverträgen werden die Versicherten an den Einsparungen der Krankenkassen beteiligt. Wo sind die Vorschläge der Apotheker?", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.