PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 24.07.2018 DKG verweigert Patientenschutz

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus von Stackelberg

Der GKV-Spitzenverband bedauert die Entscheidung des Vorstandes der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), den Abschluss einer Vereinbarung zu Pflegepersonaluntergrenzen zu blockieren.

Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Der Vereinbarungsentwurf ist unter Moderation des BMG zustande gekommen und enthält eine tragfähige Stufenlösung zum Schutze der Patienten. Wir hätten es begrüßt, wenn der Einstieg in eine verbesserte pflegerische Patientenversorgung durch eine Selbstverwaltungslösung erreicht worden wäre.“

Das Gesetz schreibt verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen für die Zeit ab 01.01.2019 vor. Können sich DKG und GKV-Spitzenverband nicht auf solche Untergrenzen einigen, so sieht das Gesetz eine Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit vor. Dabei kann auf die Vorarbeiten der Verhandlungspartner zurückgegriffen werden. Hierzu gehört auch eine Datenerhebung zur Ist-Situation, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG durchgeführt wurde. Insbesondere für die Bereiche Intensivmedizin und Geriatrie ist die Datenerhebung statistisch ausreichend, um Untergrenzen festzulegen.

Der GKV-Spitzenverband befürwortet eine Festlegung auf empirischer Basis, die laufend verbessert werden muss – ähnlich wie die jährliche Erhebung von Qualitätsindikatoren und die Kalkulation von DRG-Kosten.

Der Kompromissvorschlag sah vor, ein 25 Prozent Perzentil zu wählen. Jenes Viertel der Kliniken mit der schlechtesten Personalquote hätte dann ihr Personal aufstocken müssen (oder ihre Leistungsvolumen abbauen). Abzulehnen ist der Vorschlag des DKG-Vorstandes, einen 10 Prozent Perzentielansatz zu wählen. Dann müssten lediglich die schlechtesten zehn Prozent der Kliniken ihr Personal auf den niedrigsten Wert der übrigen 90 Prozent der Kliniken anpassen.

„Angesichts der qualitätskritischen Situation in der Pflege“, so v. Stackelberg, „ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, dass Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die in 90 Prozent der betroffenen Häuser keinerlei Wirkung entfalten.“

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