"Die bessere Versorgung der Pflegebedürftigen hat ihren Preis. Der prognostizierte zusätzliche Finanzbedarf der Pflegeversicherung beläuft sich bis 2022 auf rund 10,5 Milliarden Euro. Dies entspräche einem zusätzlichen Beitragsbedarf in einer Größenordnung von rund 0,5 Beitragssatzpunkten. Aber daraus eine entsprechende Beitragserhöhung abzuleiten, greift zu kurz. Statt einseitig auf Beitragssatzerhöhungen zu setzen, fordern wir die Einführung eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses. Denn die soziale Pflegeversicherung erbringt pro Jahr versicherungsfremde Leistungen, wie beispielsweise die Finanzierung zusätzlicher Rentenansprüche pflegender Angehöriger, in einer Größenordnung von rund 2,7 Milliarden Euro. Von der Renten- und der Krankenversicherung kennen wir dieses Finanzierungselement schon lange, um versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren. Die Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte ist keine Forderung des GKV-Spitzenverbandes“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.