Anlässlich der heute bekanntgewordenen Eckpunkte für das Terminservice- und Versorgungsgesetz erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
"Wir begrüßen die Pläne des Bundesgesundheitsministers, die Mindestsprechzeiten zu erhöhen, offene Sprechzeiten verpflichtend einzuführen und die Terminservicestellen so auszubauen, dass sie an 24 Stunden am Tag einen echten Mehrwert für die gesetzlich Versicherten bieten.
Die ambulante medizinische Versorgung sicherzustellen, gehört allerdings zu den Kernaufgaben der niedergelassenen Ärzte mit ihren Kassenärztlichen Vereinigungen - und dafür werden die Ärzte aus den Portemonnaies der Beitragszahler auch gut bezahlt.
Bereits heute zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Gesamtdurchschnitt vom Hausarzt bis zur radiologischen Gemeinschaftspraxis pro Jahr über 380.000 Euro Honorar an jede Arztpraxis. Vor diesem Hintergrund sind wir enttäuscht, dass beispielsweise für diejenigen Ärzte, die Patienten über die Terminservicestellen annehmen oder einen Termin beim Facharztkollegen vermitteln, den Beitragszahlern zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden sollen. Wenn die Terminvergabe und -vermittlung nicht richtig funktioniert, dann ist das ein innerärztliches Problem, welches auch durch eine ggf. verbesserte innerärztliche Verteilung des Honorars gelöst werden sollte.
Für echte Zusatzleistungen, von denen die Versicherten auch etwas haben, erhalten die Ärzte bereits heute auch zusätzliches Honorar. So zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise bei Sprechstunden am Samstag für jeden einzelnen Patienten über die normale Vergütung hinaus einen Zuschlag von rund 11 Euro. Aber mehr Geld in Form von Zuschlägen oder dergleichen alleine dafür, dass die niedergelassenen Ärzte in ihrer Gesamtheit die Aufgaben im Bereich der Sprechzeiten und der Terminvergabe nicht länger vernachlässigen, lehnen wir ab."