GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 20.10.2017 Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2018 – Pflege im Krankenhaus wird gestärkt

GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Privaten Krankenversicherung

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2018 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 die verbindliche Abrechnungsgrundlage für aktuell rund 20 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von über 70 Milliarden Euro. Zugleich haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ab 2018 ist eine verpflichtende budgetneutrale Anwendung vorgesehen.

Krankenhäuser mit vielen pflegebedürftigen Patienten profitieren

Die Weiterentwicklung des DRG-Systems setzt im nächsten Jahr vor allem bei einer sachgerechten Abbildung des Pflegebedarfs im Krankenhaus an. Für Patienten mit höheren Pflegegraden (ab Grad 3 bei mindestens fünftägigem Aufenthalt) können Krankenhäuser künftig eins von zwei Zusatzentgelten abrechnen. Mit dieser besseren Verteilung des Finanzvolumens wird der höhere Versorgungsaufwand der Krankenhäuser für schwer pflegebedürftige Patienten berücksichtigt.

Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Es ist gut, dass es der Selbstverwaltung gelungen ist, das Geld dorthin zu leiten, wo besonderer Pflegebedarf besteht.“

Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärt: „Die Stärkung der Pflege steht in diesem Jahr zentral im Mittelpunkt. Neben den schon bestehenden Maßnahmen wie der Umverteilung von Sachkosten zu Personalkosten in den Bewertungsrelationen der DRGs, dem Pflegezuschlag, dem Pflegestellenförderprogramm sowie dem Pflegekomplexmaßnahmen Score (PKMS) sind die Zusatzentgelte zur Abbildung des Pflegeaufwandes ein weiteres wichtiges Instrument, um dies zu erreichen.“

Im PEPP-Entgeltkatalog haben die drei Vertragspartner den finanziellen Grundstein für die Behandlung von bestimmten psychiatrischen Patienten durch das multiprofessionelle Krankenhausteam im häuslichen Umfeld gelegt (home treatment oder Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung). Inhaltlich hatte man sich hierzu bereits im August verständigt. Die Regelung soll ab kommendem Jahr greifen.

Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2018 im Vergleich zu 2017 eine Vielzahl von Detailverbesserungen insbesondere für die Intensivmedizin, die Neurochirurgie und die Neurologie, die Behandlung multiresistenter Erreger und die Kinderheilkunde. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft.

Hintergrund

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig.

Die Kataloge sind abrufbar unter www.g-drg.de.

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