GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 13.10.2017 Arznei- und Heilmittel: Rahmenvorgaben für 2018 vereinbart

GKV-Spitzenverband Einigung – KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel für das kommende Jahr verständigt.

Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arznei- und Heilmittel für das Jahr 2018 sind abgeschlossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) haben sich in beiden Versorgungsbereichen auf steigende Ausgabenvolumina verständigt.

Das Ausgabenvolumen bei Arzneimitteln erhöht sich um 3,2 Prozent beziehungsweise rund 1,2 Milliarden Euro. Verantwortlich für diese Steigerung sind vor allem Ausgaben für neuartige Arzneimittel gegen Krebs. Anders als früher werden viele dieser Therapien nun nicht mehr stationär, sondern zunehmend im ambulanten Sektor angeboten. Auch die neue Leistungspflicht der GKV für Therapien mit Cannabis führt zu höheren Ausgaben. Bei dieser Gesamtsumme handelt es sich aber nicht um eine abschließend definierte feste Größe. Der Grund: Weitere Anpassungsfaktoren wie Alter und Anzahl der Versicherten werden regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen verhandelt und können zu anderen Beträgen führen.

„Das Ergebnis ist akzeptabel. Wir schaffen damit gemeinsam eine Grundlage dafür, dass Patienten mit medizinisch sinnvollen Innovationen versorgt werden können“, betonte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: „Die zusammen vereinbarten Ziele für verordnungsstarke Anwendungsgebiete geben niedergelassenen Ärzten im Praxisalltag eine gute Orientierung. So können sie beide vom Gesetzgeber geforderten Punkte erfüllen: Heil- und Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien verordnen.“

Bei den Heilmitteln rechnen die KBV und der GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens in Höhe von 3,9 Prozent, was circa 230 Millionen Euro entspricht. Hierbei ist die zum 1. Januar 2018 vorgesehene Einführung der Ernährungstherapie als neues Heilmittel berücksichtigt. Zudem gehen die Vereinbarungspartner davon aus, dass die Modellvorhaben zur sogenannten Blankoverordnung zu Mehrausgaben führen werden. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung ist bislang unklar, ob und wie diese aus dem vertragsärztlichen Ausgabenvolumen herausgerechnet werden. Darüber hinaus werden wie bei Arzneimitteln auch insbesondere die Faktoren Zahl und Alter regional festgelegt. Allein bei den Heilmitteln wird außerdem die Preisentwicklung in den regionalen Verhandlungen bewertet.

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