PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 02.05.2013 Ganz normal für die gesetzlichen Kassen: Wenn nötig, auch zu Hause gut versorgt

GKV-Spitzenverband

Beim Thema häusliche Pflege denkt wohl fast jeder sofort an die Pflegeversicherung. Tatsächlich ermöglicht aber auch die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeleistungen daheim im Anspruch zu nehmen. Für die sogenannte häusliche Krankenpflege gaben die gesetzlichen Krankenkassen in 2011 bereits rund 3,52 Mrd. Euro aus, im Jahr 2012 waren es nach vorläufigen Daten rund 3,87 Mrd. Euro.

Die häusliche Krankenpflege über die gesetzliche Krankenversicherung kommt hauptsächlich dann in Betracht, wenn aufgrund einer Erkrankung neben der ärztlichen Behandlung zusätzlich Pflegeleistungen notwendig sind, um das Ziel dieser Behandlung sicherzustellen. Die sogenannte Behandlungspflege dient dann dazu, Beschwerden zu lindern, eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern oder im besten Fall sie zu heilen. Die hierfür erforderlichen Pflegemaßnahmen sind speziell auf den Krankheitszustand des Patienten ausgerichtet und können zum Beispiel Wundversorgung, Medikamentengabe, Katheterversorgung, das Verabreichen von Injektionen oder das Bedienen von Beatmungsgeräten beinhalten. Übernommen werden diese Aufgaben von entsprechend qualifizierten ambulanten Pflegediensten oder Sozialstationen, mit denen die Krankenkassen Verträge abgeschlossen haben

Häusliche Krankenpflege – nicht nur daheim möglich

Im Jahr 2011 nahmen ca. drei Millionen gesetzlich Versicherte mehr als 205 Millionen Tage häusliche Krankenpflege in Anspruch. Dabei bezogen Frauen diese Leistung der gesetzlichen Krankenkassen fast doppelt so häufig wie Männer. Angesichts des Älterwerdens unserer Gesellschaft und der stetigen Zunahme von Single-Haushalten ist zu vermuten, dass die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung noch weiter zunehmen wird.

Übrigens kann häusliche Krankenpflege nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch an anderen geeigneten Orten, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten erbracht werden, wenn sich der gesetzlich Versicherte dort regelmäßig aufhält. Dafür müssen allerdings geeignete räumliche Verhältnisse im Hinblick auf Hygiene und die Wahrung der Intimsphäre gewährleistet sein.

Hilfe, wenn sie sonst niemand leisten kann

Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist, dass der Patient die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst leisten, aber auch keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann. Zudem muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung hierfür vorliegen. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro je Verordnung und zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr an - wobei sie natürlich nur bis zur individuellen Belastungsgrenze zu entrichten ist. Ist häusliche Pflege wegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung erforderlich, entfällt die Zuzahlung ganz.

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