PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 04.09.2008 Krankenhäuser erhalten auch ohne Reform 2009 zusätzlich 2,3 Milliarden Euro - lieber keine Reform als eine schlechte

GKV-Spitzenverband

Eine Reform des Krankenhausbereiches sollte den Krankenkassen und den innovativen Krankenhäusern endlich Freiräume eröffnen, damit das Wort Wettbewerb auch im stationären Bereich gelebt werden kann. In der stationären Versorgung dominiert heute nach wie vor die gemeinsame und einheitliche Budgetverhandlung. Einen echten Qualitäts- und Effizienzgewinn brächten dagegen Selektivverträge – also freiwillige, spezifische Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Dieser wettbewerbliche Ansatz zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Kosteneffizienz fehlt in dem vorliegenden Gesetzentwurf, zu dem das Bundesgesundheitsministerium heute eine Anhörung durchführt.

Vier Milliarden Mehrkosten im kommenden Jahr

Für die ab 2009 verpflichtende volle Refinanzierung der vereinbarten Mengenausweitung kommen bei einer konservativen Schätzung von plus zwei Prozent Leistungsmenge Mehrausgaben von einer Milliarde auf die Kassen zu. Hinzu kommen 1,3 Milliarden Euro für den Wegfall des Sanierungsbeitrags, die Ausgabensteigerung durch die Anpassung an die Grundlohnsumme und dem Wegfall der Anschubfinanzierung für Verträge der Integrierten Versorgung. Diese 2,3 Milliarden Euro erhalten die Krankenhäuser auch ohne eine Krankenhausreform. Würde aus dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Gesetz zur Krankenhausreform, kämen auf die Kassen weitere Mehrausgaben in Höhe von rund 1,75 Milliarden Euro zu, u. a. für die Finanzierung von Tariflohnsteigerungen über der allg. Grundlohnentwicklung und des Sonderprogramms für mehr Pflegepersonal. Dies wären dann insgesamt Mehrbelastungen von rund vier Milliarden Euro im Jahr 2009. In der Gesamtbewertung lehnt der GKV-Spitzenverband den vorliegenden Reformentwurf ab. Keine Reform wäre besser als diese. Die geplanten Regelungen sind insgesamt Beitragssatz steigernd und führen zur Revitalisierung des Selbstkostendeckungsprinzips, ohne die Versorgung zu verbessern. Begrüßenswert ist der Auftrag zur Entwicklung eines pauschalierten Vergütungssystems für psychiatrische Krankenhäuser.

Länder nicht aus ihren Finanzierungspflichten entlassen

Die duale Krankenhausfinanzierung sieht eine Lastenteilung zwischen Krankenkassen (Betriebskosten) und Ländern (Investitionskosten) vor. Die Länder fahren ihre Investitionen jedoch seit Jahren zurück. Den vorgesehenen Übergang zu einer transparenten Pauschalförderung der Investitionen der Krankenhäuser durch die Bundesländer begrüßt der GKV-Spitzenverband. Das beabsichtigte System der Pauschalförderung löst aber das Finanzierungsproblem der Krankenhäuser aufgrund rückläufiger Länderförderung nicht. Im Gegenteil: Durch den Verzicht, die Investitionsmittel auf den Stand von 2008 festzuschreiben, wird der schleichende Ausstieg der Länder aus der Krankenhausfinanzierung unterstützt.

Tariflohnsteigerungen nicht einfach durchreichen

Die Fallpauschalen werden Jahr für Jahr entsprechend der Entwicklung der Grundlohnsumme erhöht. In dem Umfang, wie die Beitragszahler über Lohnerhöhungen mehr Geld in der Tasche haben, steigen auch die Einnahmen der Krankenhäuser. Damit können die Angestellten in den Krankenhäusern an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beteiligt werden. Ein einfaches Durchreichen von Gehaltserhöhungen an die Kassen darf es nicht geben.

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