Die Krankenhäuser haben eine verlässliche Finanzierung der laufenden Ausgaben durch die Krankenkassen. Jahr für Jahr steigen die Krankenhauseinnahmen um rund eine Milliarde Euro. Im Jahr 2009 sind für die Krankenhäuser auch ohne eine Krankenhausreform sogar Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rund 2,3 Milliarden Euro zu erwarten. Die laufenden Ausgaben der Krankenhäuser sind durch die Krankenkassen gut finanziert. Das Problem ist die schrumpfende Finanzierung der notwendigen Investitionen durch die Länder. „Die Kassen kommen ihren finanziellen Verpflichtungen voll und ganz nach. Wenn die Länder dies ebenfalls täten, wären die Krankenhäuser insgesamt gut finanziert“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes.
Länder zahlen immer weniger für die Krankenhäuser
Seit 1972 sind die Länder als zweite Säule der Krankenhausfinanzierung in der Pflicht, die Investitionen in Großgeräte, wie moderne Röntgengeräte, die Gebäudesubstanz usw. zu finanzieren. Kamen sie anfangs dieser Verpflichtung nach, ist dies heute kaum noch der Fall. Die Investitionsquote (der Anteil an öffentlichen Fördermitteln an den Krankenhausausgaben von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, GKV und PKV) sank von ca. 25 Prozent auf ca. 5 Prozent. Die Länder zahlten 2006 nur noch 2,7 Mrd. Euro, während die Kassen 50 Mrd. zahlten. Trotzdem liegt die Krankenhausplanung noch immer allein in der Hand der Länder.
GKV unterstützt Pläne für transparente Pauschalförderung
Der aktuelle Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) für eine grundlegende Reform im Krankenhausbereich sieht in Bezug auf die Investitionsfinanzierung vor, die bisherige Finanzierung der Investitionen der Bundesländer auf Investitionspauschalen umzustellen und diese langfristig zu vereinheitlichen. Den vorgesehenen Übergang zu einer transparenten Pauschalförderung der Investitionen der Krankenhäuser durch die Bundesländer begrüßt der GKV-Spitzenverband. Das Problem in dem konkreten Vorschlag aus dem BMG ist jedoch, dass es nicht zu einer verpflichtenden Bereitstellung zusätzlicher Ländermittel kommt (§§ 8 Krankenhausgesetz neu und 9 a KHG neu), denn die Maßstäbe und Kriterien für eine angemessene Investiti-onsquotenfinanzierung sollen zwischen Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet werden (§ 10 KHG neu). Nicht einmal der Erhalt der derzeitigen Fördersumme ist garantiert. Damit löst das beabsichtigte System der Pauschalförderung alleine das Finanzierungsproblem der Krankenhäuser aufgrund rückläufiger Länderförderung nicht. Der schleichende Ausstieg der Länder aus der Krankenhausfinanzierung wird unterstützt. Deshalb fordert der GKV-Spitzenverband, dass vor einer Umstellung auf verbindliche Investitionspauschalen der Bundesländer für die Krankenhäuer Mindestquoten festgeschrieben werden, die die laufende Finanzierung nicht unterschreiten dürfen.
6,7 Milliarden für 20.000 Arbeitsplätze – Panikmache statt Lösungsvorschläge
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) fordert auf ihrer eigenen Internetseite 6,7 Milliarden Euro an zusätzlichen Geldern und kündigt gleichzeitig an, dass sonst 20.000 Mitarbeiter entlassen werden müssten. Dies macht 335.000 Euro pro Mitarbeiter. Es wäre gut, wenn die Deutsche Krankenhausgesellschaft ihre lauten Alarmrufe zumindest mit Argumenten un-termauern würde.
Einerseits fließt Jahr für Jahr mehr Geld von den Krankenkassen an die Krankenhäuser und zahlreiche private Klinikunternehmen vermelden steigende Gewinne und Wachstum, andererseits hört man von der Krankenhausgesellschaft nur die immer gleichen Geldforderungen. Dies passt nicht zusammen. Auf Lösungsvorschläge und konstruktive Beiträge wartet man vergeblich.