Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat gestern Abend die überarbeiteten Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen verabschiedet. Sie sollen eine bedarfsgerechte Verteilung der Fördermittel sicherstellen. „Allen an der Erarbeitung Beteiligten ist wichtig, dass die Fördermittel zum einen den Betroffenen direkt zugutekommen und deren Ressourcen stärken, aber auch die Strukturen der Selbsthilfe in Bund, Ländern und Gemeinden unterstützen“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Ausdrücklich lobt er die konstruktive Zusammenarbeit der Verbände von Krankenkassen und Selbsthilfe, die die Überarbeitung der Selbsthilfegrundsätze gemeinsam über ein Jahr vorangetrieben haben.
Im Zuge des Aufgabenübergangs von den bisherigen Spitzenverbänden der Krankenkassen trägt der GKV-Spitzenverband seit dem 1. Juli 2008 die Verantwortung dafür, Grundsätze zu den Inhalten und zur Verteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Ebenen und Bereiche im Rahmen des § 20 c SGB V weiterzuentwickeln. Dabei sind die Spitzenorganisationen der Selbsthilfe zu beteiligen.
Mit fast 40 Mio. Euro fördern die Krankenkassen allein in diesem Jahr Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen. Diese Anlaufstellen bieten betroffenen Menschen wichtige Angebote, um mit ihrer Erkrankung, Behinderung oder auch psychosozialen Problemen besser umzugehen.
Notwendig wurde die aktuelle Überarbeitung des Leitfadens aufgrund von Neuregelungen durch die Gesundheitsreform vergangenes Jahr. Dieses Gesetz sieht ab dem Jahr 2008 eine Aufteilung der finanziellen Mittel in Höhe von 0,56 Euro pro Versicherten auf zwei Förderstränge vor: Mindestens 50 Prozent der Fördermittel müssen von den Kassen und ihren Verbänden pauschal als Zuschüsse vergeben werden. Damit erhalten Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen eine Basisfinanzierung, mit der sie u. a. Raum- oder Fortbildungskosten bestreiten können. Die verbleibenden Finanzmittel können von den Kassen oder ihren Verbänden in eigener Verantwortung vorrangig für Projekte vergeben werden, die zeitlich begrenzt sind und sich z. B. an bestimmte Zielgruppen wenden.
Erstmals können seit 2008 auch Fördermittel für die Selbsthilfe aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Der neue GKV-Leitfaden sieht daher aufgrund dieser Neuregelung im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz eine Abgrenzung zur Selbsthilfeförderung nach dem Sozialgesetzbuch XI vor. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Maßnahmen doppelt finanziert werden. „Ziel ist es“, so Voß, „dass die neuen Fördermittel der Pflegeversicherung auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen oder bei Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf ankommen.“