PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 12.09.2008 Arzneimittel-Festbeträge: Vorschlag zur Höhe der Festbeträge für vier Festbetragsgruppen

GKV-Spitzenverband

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17.07.2008 zu insgesamt vier Festbetragsgruppen Beschlüsse gefasst. Es handelt sich um drei Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen), bei der die Vergleichsgrößen aktualisiert wurden. Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs.

Der GKV-Spitzenverband schlägt für diese Gruppen nunmehr konkrete Festbeträge vor und führt dazu das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch.

Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 140 vom 16.09.2008 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf folgender Webseite http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/arzneimittel/arzneimittel_festbetraege/festbetraege.jsp abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Entscheidung fällt im November

Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 16.09.2008 bis 14.10.2008, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang November 2008 seine endgültige Entscheidung treffen, damit die Festbeträge zum 01.01.2009 in Kraft treten können. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 50 Mio. Euro.

Weitere Informationen, Fakten und Zahlen zum Thema Arzneimittel-Festbeträge finden Sie in den Anlagen und natürlich auch unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet.

Dokumente und Links