Die Vertragspartner auf Bundesebene haben gestern die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime vereinbart. Ab dem Jahr 2009 wird die Qualität der Heime nach 82 Kriterien geprüft. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu fünf Themen informieren:
- Pflege und medizinische Versorgung
- Umgang mit demenzkranken Bewohnern und anderen gerontopsychiatrisch veränderten Menschen
- soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
- Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene
- Ergebnisse der Bewohnerbefragung
Zur Bewohnerbefragung sowie zu den anderen Themen wird jeweils eine Gesamtnote gebildet. Die Ergebnisse werden mit Schulnoten von sehr gut bis mangelhaft bewertet. Verantwortlich für die Veröffentlichung sind die Landesverbände der Pflegekassen. Künftig können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Internet informieren. Die Ergebnisse werden dann ebenfalls an gut sichtbarer Stelle im Pflegeheim ausgehängt. Die Veröffentlichung erfolgt bundesweit nach den gleichen Regeln. Sie ermöglicht dadurch auf Landesebene auch einen Vergleich zwischen den Pflegeheimen. In den nächsten Wochen wird z. B. den Verbraucher- und Seniorenorganisationen sowie Berufsverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Ab Januar 2009 werden nach und nach alle Heime in Deutschland durch den Medizinischen Dienst geprüft. Jeweils nach einer Prüfung werden die Ergebnisse veröffentlicht. Schrittweise wird damit die Qualität in allen Heimen abgebildet und die Qualität der Pflege für jeden transparent.