PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 10.11.2008 Arzneimittel-Festbeträge für vier Gruppen festgesetzt und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für drei Festbetragsgruppen festgelegt

GKV-Spitzenverband

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17.07.2008 zu insgesamt vier Festbetragsgruppen Beschlüsse gefasst. Es handelt sich um drei Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen), bei der die Vergleichsgrößen aktualisiert wurden. Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Bluthochdruck, Schizophrenie und krankhaften Störungen des Bewegungsablaufs.

Zu diesen Gruppen hat der GKV-Spitzenverband in der Zeit vom 16.09. bis 14.10.2008 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können.

Am 03.11.2008 hat der GKV-Spitzenverband nach Auswertung der Stellungnahmen die Festbeträge festgesetzt. Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 40 Mio. Euro pro Jahr.

Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 03.11.2008 werden im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 11.11.2008 bekannt gemacht. Sie stehen ab 11.11.2008 mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter http://www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich > Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Diese neuen Festbeträge treten zum 01.01.2009 in Kraft.

Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für weitere drei Festbetragsgruppen festgelegt

Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 03.11.2008 auch Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung für drei der vier neuen Festbetragsgruppen mit Inkrafttreten zum 01.01.2009 gefasst. Für diese drei Gruppen konnten Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt werden, da hierdurch Einsparungen für die GKV zu erwarten sind. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt 225 Festbetragsgruppen mit rund 24.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsbefreiungsgrenzen in Kraft.

Im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 11.11.2008 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsbefreiung vom 03.11.2008. Der Beschluss steht ab 11.11.2008 mit weiteren Servicedateien unter http://www.gkv-spitzenverband.de abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

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