"Die Pflegenoten haben erstmals Transparenz in die Pflegequalität gebracht. Es wäre ein gewaltiger Rückschritt für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn sich künftig schlechte Pflege wieder unter dem Mantel der Intransparenz verstecken könnte. In mehreren Verfahren, in denen Einrichtungen mit schlechten Noten versucht haben, die Veröffentlichung ihrer schlechten Bewertung zu verhindern, haben die Gerichte bereits zugunsten der Transparenz und der Pflegenoten entschieden. Aber wir wollen nicht bei dem Erreichten stehen bleiben, sondern die Pflegenoten jetzt Schritt für Schritt weiterentwickeln.
Dass die Empfehlung der Wissenschaftlerinnen, Risikokriterien in die Berechnungssystematik einzubeziehen, kurzfristig berücksichtigt werden soll, halten wir für einen besonders wichtigen Hinweis. Denn für uns steht fest: Im Sinne der Pflegebedürftigen brauchen wir jetzt eine stärkere Gewichtung von besonders pflegerelevanten Bereichen wie etwa Flüssigkeitsversorgung, Ernährungszustand und Vermeidung von Druckgeschwüren bei der Bereichs- und Gesamtnote. Die Pflegenoten haben sich grundsätzlich bewährt und wir sehen einer weiteren rechtlichen Prüfung gelassen entgegen", so Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Pflegekassen anlässlich eines Urteils des Sozialgerichts Münster, das die Veröffentlichung von Pflegenoten für ein Heim in Nordrhein-Westfalen untersagt.
Das wissenschaftliche Gutachten finden Sie hier.