Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat den überarbeiteten Leitfaden Prävention beschlossen. In ihn sind die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den letzten beiden Jahren eingeflossen. Der Leitfaden definiert die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Vorgaben für alle gesetzlichen Krankenkassen, um z. B. individuelle Bewegungs-, Entspannungs- oder Ernähungskurse für Versicherte sowie Projekte zur Gesundheitsförderung in Schulen oder Betrieben umzusetzen. „Die Präventionsangebote der Kassen können helfen, individuelle verhaltensbedingte Risiken bei Versicherten zu verringern und ein gesundheitsförderliches Umfeld in Lebensbereichen wie Schulen oder Betrieben zu schaffen. Prävention darf jedoch nicht allein bei den Krankenkassen als Thema verortet werden, sondern braucht das Engagement von Staat, Kommunen, Unternehmen und aller Bürger“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Leistungskatalog bleibt umfangreich – Unterstützung für sozial Schwache
Der Leistungskatalog bleibt durch die Neufassung so umfangreich wie bisher. Weiterhin entscheiden die einzelnen Kassen vor Ort selbst, welche konkreten Angebote sie machen; der Leitfaden gibt den verbindlichen Rahmen vor.
Es hat sich gezeigt, dass gerade wirtschaftlich und/oder sozial benachteiligte Versicherte - z. B. Arbeitslose – Präventionsmaßnahmen bräuchten, die Angebote der Krankenkassen bisher aber nur selten nutzen. Damit Krankenkassen diese besondere Versichertengruppe künftig besser erreichen, empfiehlt der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedern, auf Eigenanteile und finanzielle Vorleistungen bei diesen Menschen möglichst zu verzichten. „Das Engagement der Krankenkassen ist hier besonders wichtig. Indem die Kassen sozial Benachteiligten die angebotene Gesundheitsförderung ganz gezielt zugänglich machen, bieten sie ihnen Hilfe zur Selbsthilfe an“, so Kiefer.
Präzise Vorgaben sichern Qualität
Der neue Leitfaden fasst die Kriterien für Präventionsleistungen genauer und systematischer. Neben quantitativen Ober- und Untergrenzen für einzelne Leistungen werden deren inhaltliche und methodische Anforderungen präzisiert. Damit soll die Qualität der Angebote verbessert und die in der Vergangenheit vereinzelt aufgetretenen Missbrauchsfälle künftig unterbunden werden.
An der Neufassung des Leitfadens Prävention haben die Krankenkassenartenverbände auf Bundesebene sowie die beratende Kommission unabhängiger Präventionsexpertinnen und -experten mitgewirkt.
Hintergrundinfo
Im Jahr 2009 haben die gesetzlichen Krankenkassen über 310 Millionen Euro für Präventionsleistungen (Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung; §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch V) ausgegeben. Sie dürfen ihre Gelder nur für nachweislich wirksame und qualitätsgesicherte Präventionsleistungen entsprechend dem Bedarf der Versicherten verwenden.
Der GKV-Leitfaden Prävention steht als Download hier zur Verfügung.