Mit großem Unverständnis reagiert die GKV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Doris Pfeiffer, auf die jüngsten Pläne der Regierungskoalition bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die sich in einem aktuellen Änderungsantrag wieder finden:
„Den vorgeschlagenen Änderungsantrag, wonach die Kassen mit einer Kürzung ihrer Verwaltungskosten in Höhe von zwei Prozent ‚bestraft’ werden, wenn sie nicht bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgegeben haben, halten wir weder für sachgerecht noch für angemessen. Vielmehr birgt er die Gefahr, dass die Kassen zu unwirtschaftlichem Verhalten gezwungen werden, um die vorgesehenen finanziellen Konsequenzen zu vermeiden.
Zurzeit müssen wir davon ausgehen, dass bis zu dem avisierten Termin bei Weitem nicht alle Arzt- und Zahnarztpraxen mit Kartenlesegeräten ausgestattet sein werden. Denn dafür müsste die Ärzteschaft bereits jetzt beginnen, umfängliche logistische Voraussetzungen zu schaffen. Wenn die Arztpraxen nicht mehrheitlich über moderne Kartenlesegeräte verfügen, müssten die Versicherten auf absehbare Zeit zwei Karten mit sich führen – eine alte und eine neue Versichertenkarte. Hinzu kommt: Ändern sich Versichertendaten, müssten zudem immer zwei Karten ausgetauscht werden, da eine Online-Aktualisierung noch nicht zur Verfügung steht.
Nach dem jetzigen Wissenstand ist außerdem davon auszugehen, dass die technischen Spezifikationen der Karten im Rahmen des Online-Rollouts noch einmal verändert werden müssen. Das heißt, die Kassen müssten eine eGK ausgeben, von der sie bereits heute wissen, dass sie diese austauschen müssen, sobald die nutzbringenden Online-Anwendungen starten. Allein dadurch kommen auf die Kassen Kosten in Höhe von rund 50 Mio. Euro zu, die vermeidbar wären und denen kein relevanter Nutzen gegenübersteht.
Dem Projekt eGK einen Schub geben zu wollen, ist sicherlich hilfreich. Die neue Karte jedoch überhastet einzuführen, obwohl schon jetzt Probleme in der Praxis absehbar sind und es damit zu unnötig höheren Kosten kommt, ist kontraproduktiv. Die Akzeptanz der Karte wird darunter leiden. Und der Prozess der Einführung wird damit nicht beschleunigt - schon gar nicht, wenn gleichzeitig bereits jetzt weitere Anwendungen wie Bezahlfunktionen für die Praxisgebühr angekündigt werden, die technisch bisher nicht angelegt sind und das Verfahren verändern würden.“
Über diesen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum GKV-Finanzierungsgesetz berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 8. November, am 10. November soll darüber entschieden werden.