Die Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz gehen insgesamt in die richtige Richtung, denn der drohende Hausärztemangel auf dem Land wird angegangen und die starren Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung werden im spezialärztlichen Bereich durchlässiger.
Es ist gut, dass die niedergelassenen Ärzte in den Eckpunkten daran erinnert werden, dass sie ihre Praxisöffnungszeiten so zu gestalten haben, dass die gesetzlich Versicherten entsprechend ihres Behandlungsbedarfs versorgt werden können.
„Die heute vorgestellten Eckpunkte sind ein guter, erster Schritt gegen den sich auf dem Land abzeichnenden Hausärztemangel. Allerdings vermissen wir Maßnahmen, um die teure und unnötige Überversorgung, die es in den meisten anderen Gebieten gibt, abzubauen. Überversorgung abbauen und Unterversorgung verhindern sind zwei Seiten derselben Medaille.
In der Gesamtbetrachtung gibt es keinen Ärztemangel, aber ein Verteilungsproblem. Dieses Ungleichgewicht muss beseitigt werden, ohne dass es für die Beitragszahler wieder teurer wird.
Jetzt wird es darum gehen, aus den politisch vereinbarten Eckpunkten ein konkretes Gesetz zu machen. Gerne werden wir uns mit unseren Konzepten und Vorschlägen daran beteiligen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, in einer ersten Reaktion auf die Eckpunkte für ein Versorgungsgesetz.
Staatsferne hat sich bewährt
Viele konkrete Entscheidungen werden vor Ort z. B. in den Landesausschüssen getroffen, in denen Ärzte und Krankenkassen an einem Tisch sitzen. Dass die Länder ihren Sachverstand künftig in solche Beratungen mit einbringen werden, ist zu begrüßen. Wichtig ist aber, dass die Entscheidungshoheit bei denen bleibt, die entweder als Mediziner die Leistung erbringen oder sie als Krankenkassen bezahlen. Das deutsche Gesundheitswesen ist nicht zuletzt deshalb eines der besten der Welt, weil die Konkretisierung und Umsetzung des staatlichen Rahmens in den Händen der tatsächlich Beteiligten liegt.