STATEMENT - BERLIN, 14.04.2011 Pflegebedürftigkeit neu definieren – den ganzen Mensch betrachten

GKV-Spitzenverband

„Es herrscht Konsens darüber, dass Menschen mit Demenz bei der Festlegung des individuellen Hilfebedarfs im Rahmen der Pflegeversicherung bisher nur unzureichend berücksichtigt werden. Künftig sollte nicht mehr die erforderliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen der Maßstab für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sein. Wir wollen weg von der Minutenpflege und hin zur Betrachtung des ganzen Menschen.

Jeder Vierte über 85 Jahre und sogar jeder Dritte über 90 Jahre leidet heute unter Demenz. Zugleich leben Frauen und Männer immer länger. Dies zeigt, dass die Aufgaben für die Gesellschaft und für die Pflegeversicherung komplexer werden. Es wird erwartet, dass sich die Anzahl der Demenzkranken von heute 1,2 Millionen auf 2,5 Millionen im Jahr 2060 verdoppeln wird. Eine große Herausforderung, auf die sich die Gesellschaft rechtzeitig vorbereiten muss.

Mit der inhaltlichen Klärung des neuen Pflege-Bedürftigkeitsbegriffs wird es darum gehen, die konkreten leistungsrechtlichen und gesetzgeberischen Festlegungen zu treffen. Wir müssen davon ausgehen, dass der steigende Pflegebedarf auch zu einem steigenden Mittelbedarf führt. Wie hoch die Kosten werden, hängt davon ab, was die Pflegeversicherung künftig bezahlen soll. Wenn die Regierung die inhaltliche Weiterentwicklung der Pflegeversicherung klar definiert hat, bekommen wir auch Klarheit über die künftigen Kosten, die zu finanzieren sind“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der heutigen Pflege-Dialogveranstaltung des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema ‚Versorgung demenziell erkrankter Menschen’.