PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 06.04.2011 Unterversorgung verhindern - Überversorgung abbauen

GKV-Spitzenverband

Mit dem geplanten Versorgungsgesetz muss es gelingen, die Überversorgung abzubauen, um ohne neue Belastungen der Beitragszahler die in den ländlichen Regionen drohende Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung abzuwenden. Da die durchschnittlichen Arzthonorare in den letzten Jahren von Rekordwert zu Rekordwert gestiegen sind, braucht es insgesamt nicht mehr Geld, sondern eine bessere Verteilung zwischen den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.

Viele hochspezialisierte ärztliche Leistungen werden heute parallel von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten erbracht, ohne dass es eine Abstimmung zwischen dem stationären und dem ambulanten Bereich gibt. Das deutsche Gesundheitswesen leistet sich in der spezialärztlichen Versorgung eine medizinisch unnötige und teure Doppelstruktur. Deshalb wollen wir, dass der spezialärztliche Versorgungsbereich, wie z. B. Herzkatheteruntersuchungen, ambulante Operationen durch Chirurgen und Kataraktoperationen durch Augenärzte, künftig für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte gemeinsam betrachtet wird. Das sichert die gute Versorgung der Patienten und spart gleichzeitig Beitragsgelder.

Neuzulassung für Ärzte nur noch auf Zeit

Heute kann jeder niedergelassene Arzt die Lizenz, mit Krankenkas-sen abzurechnen, am Ende seines Berufslebens verkaufen. So wird Überversorgung konserviert und Strukturwandel verhindert. Es wäre besser, wenn in Zukunft für neue Ärzte die Zulassung als Kassenarzt nur noch auf Lebenszeit vergeben würde. Sie würde automatisch erlöschen, wenn ein Arzt sich zur Ruhe setzt. Dann könnte der Arzt immer noch seine medizinischen Geräte verkaufen, aber nicht mehr das Recht, mit den Krankenkassen abzurechnen. Die Zulassung auf Zeit für neue Ärzte wäre ein wichtiger Schritt, um die zu hohe Zahl der Ärzte in den Städten zu senken.

Dieses Geschäft mit der Zulassung haben viele heute aktive Ärzte bei der Finanzierung ihrer Altersversorgung fest mit eingeplant. Deshalb wollen wir, dass diese Regelung erst für neue Ärzte gilt. Wir wollen niemanden enteignen. Der Übergang auf die nächste Ärztegeneration muss also langfristig gestaltet werden.

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