PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 09.05.2011 Arzneimittel-Festbeträge für neun Gruppen festgesetzt und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für zwei Festbetragsgruppen festgelegt

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband hat am 02.05.2011 die Festbeträge für neun Festbetragsgruppen festgesetzt. Es handelt sich um vier Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), vier Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei Schlafstörungen und Atemwegserkrankungen sowie zur Behandlung von Depressionen, der Parkinsonschen Krankheit und des Prostatakarzinoms.

Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen wird in allen neun Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.

Zuvor hatte der Gemeinsame Bundesausschuss durch Beschlüsse vom 20.05.2010, 16.09.2010, 21.10.2010, 20.01.2011 und 17.02.2011 diese Festbetragsgruppen gebildet bzw. geändert. Anschließend hatte der GKV-Spitzenverband in der Zeit vom 09.03.2011 bis 05.04.2011 in einem geordneten und transparenten Verfahren das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren mit Festbetragsvorschlägen durchgeführt, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie Arzneimittelhersteller und Mitglieder der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.

Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 02.05.2011 werden im Bundesanzeiger Nr. 71 vom 10.05.2011 bekannt gemacht. Sie stehen ab dem 10.05.2011 mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes in dem Bereich >Versorgungsbereiche der GKV >Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Diese neuen Festbeträge treten zum 01.07.2011 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 260 Mio. Euro pro Jahr.

Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für zwei weitere Festbetragsgruppen festgelegt

Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 02.05.2011 Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für zwei der Festbetragsgruppen der Stufe 2 mit Inkrafttreten zum 01.07.2011 festgelegt. Durch diesen Beschluss sind dann für insgesamt 222 Festbetragsgruppen mit rund 25.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsfreistellungsgrenzen in Kraft.

Im Bundesanzeiger Nr. 71 vom 10.05.2011 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zur Zuzahlungsfreistellung vom 02.05.2011. Der Beschluss steht ab 10.05.2011 mit weiteren Servicedateien in dem abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Dokumente und Links