"Wenn eine Krankenkasse schließt, dann müssen sich deren Mitglieder innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine neue Kasse wählen und dort die Aufnahme beantragen. Dafür reicht es, einen formlosen, persönlich unterschriebenen Brief oder eine Postkarte mit Name, Adresse und gewünschtem Eintrittszeitpunkt per Post oder per Fax an die gewählte Krankenkasse zu schicken. Niemand muss dafür eine Geschäftsstelle aufsuchen. Keine Krankenkasse darf jemanden z. B. wegen des Alters oder eventueller Vorerkrankungen ablehnen. Das wäre gegen das geltende Recht, unsolidarisch und falsch", so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
Die gewählte Krankenkasse muss sich mit dem Mitglied in Verbindung setzen und alle weiteren Formalitäten erledigen. Darüber hinaus bieten viele Krankenkassen Telefon-Hotlines und Online-Formulare zum Beantragen von Neumitgliedschaften an.