GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 18.05.2011 100 Jahre Reichsversicherungsordnung: Verlässliche Grundlage des heutigen Sozialversicherungssystems

GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund, DGUV - Deutsche gesetzliche Unfallversicherung

Die einheitliche Sozialgesetzgebung in Deutschland und damit eine wichtige Basis des Sozialstaates wird 100 Jahre alt. Mit der Verabschiedung der Reichsversicherungsordnung am 31. Mai 1911 wurden die Bismarckschen Sozialversicherungsgesetze der Jahre 1883 bis 1889 über die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung erstmals zu einem einheitlichen Gesetzbuch zusammengefasst und gleichzeitig reformiert.

Zum einhundertsten Jahrestag ihrer Verabschiedung gibt das Bundesministerium der Finanzen eine Sonderbriefmarke heraus. Bei einer Veranstaltung in Berlin wurde heute der Anlass gewürdigt und die Sonderbriefmarke von Andreas Storm, Staatssekretär beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, an Vertreter der drei Sozialversicherungszweige Renten-, Kranken- und Unfallversicherung übergeben.

Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, wies in seinen einführenden Worten darauf hin, dass seinerzeit mit der Einführung einer Hinterbliebenenabsicherung durch die Reichsversicherungsordnung ein entscheidender Schritt zur generellen Verbesserung der Stellung von Frauen in der Sozialversicherung gemacht worden sei. Mit dem seither erfolgten kontinuierlichen Ausbau familienbezogener Leistungen habe die Rentenversicherung bewiesen, dass sie – und die ihr zugrundeliegenden Regelungen – sich kontinuierlich weiterentwickeln und dem stetigen gesellschaftlichen Wandeln anpassen würden.

Staatssekretär Andreas Storm machte bei seiner Würdigung deutlich, dass die Erfolgsgeschichte des Sozialstaates ohne die Reichsversicherungsordnung undenkbar gewesen wäre. Sie bildete die Grundlage und das Rückgrat des modernen Sozialstaates. Die damals festgelegten Prinzipien der Sozialversicherung hätten auch heute noch ihre Gültigkeit, wie etwa die Möglichkeit der Selbstverwaltungsorgane, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Er betonte die Anpassungsfähigkeit des Sozialversicherungssystems und dessen Bewährung im Zusammenhang mit großen gesellschaftlichen und politischen Umbrüchen.

Christian Zahn, Vorsitzender des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes, machte deutlich, dass die Solidarität ein Herzstück der gesetzlichen Krankenversicherung sei. Dazu habe die Reichsversicherungsordnung als Vorläufer des Sozialgesetzbuches beigetragen. Zugleich warnte Zahn vor einer reinen Kommerzialisierung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Alle Akteure müssten notwendige wirtschaftliche Anreize setzen, damit Beitragsgelder effizient und sinnvoll eingesetzt werden, aber auch dafür sorgen, dass die Qualität des Gesundheitswesens erhalten bleibe.

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, betonte, dass die in der Reichsversicherungsordnung festgeschriebene und bis heute etablierte Selbstverwaltung dafür sorge, dass die Sozialversicherung versichertennäher und praxisorientierter sei als rein staatliche Lösungen. Nach seiner Meinung müssten jedoch die Kompetenzen der Selbstverwaltung wieder gestärkt und die Sozialwahl besser im Bewusstsein der Beitragszahler als "innere Demokratie der Sozialversicherung " verankert werden.

Hans-Gerd von Lennep, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, verdeutlichte in seinen abschließenden Ausführungen, dass sich die Reichsversicherungsordnung auch auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung zu einem Meilenstein entwickelt habe. Schließlich sei mit ihrer Verabschiedung die soziale Absicherung bei Unfällen in Betrieben ausgebaut worden. Durch eine intensive Prävention, wirksame Unfallverhütungsvorschriften und gut funktionierende Rehabilitationseinrichtungen sei es gelungen, die Unfallzahlen drastisch zu senken.

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