PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 09.06.2011 Versorgung der City BKK-Versicherten ist sichergestellt – jetzt eine neue Kasse wählen

GKV-Spitzenverband

Seit mehreren Wochen wissen die Mitglieder der City BKK, dass ihre Kasse zum 30. Juni 2011 geschlossen wird. Um eventuelle Übergangsprobleme nach der Schließung von vornherein zu vermeiden, sollte jedes Mitglied der City BKK baldmöglichst eine neue Krankenkasse wählen.

Die Rechtslage ist eindeutig: Jeder Versicherte hat das Recht, sich bei einer Kassenschließung eine neue Kasse frei zu wählen. Sucht sich der Pflichtversicherte keine Krankenkasse, dann entscheiden die Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz gilt. Die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beginnt dann rückwirkend zum 1. Juli 2011.

Um die praktischen Abläufe zu unterstützen, wäre es aber auf jeden Fall gut, wenn sich die Mitglieder möglichst rasch selbst eine neue Krankenkasse suchen und nicht darauf warten, dass sie zugewiesen werden. Falls die neue Krankenversicherungskarte nicht rechtzeitig fertig wird, reicht erst einmal eine Ersatzbescheinigung der neuen Krankenkasse.

Freiwillig Versicherte müssen sich in jedem Fall selbst eine neue Kasse suchen. Für sie gibt es kein Zuweisungsverfahren.

Die City BKK wird alle Versicherten, von denen noch nicht bekannt ist, dass sie bereits eine neue Krankenkasse gewählt haben, erneut anschreiben und sie auffordern zu wählen. Ein neutraler Mitgliedsantrag und ein Familienformular für beitragsfrei Familienversicherte werden direkt mitgeschickt.

Ziel: Nachteile für Versicherte vermeiden

Für alle Versicherten, die zum 1. Juli noch keine neue Krankenkasse gewählt haben, wird ein Verfahren etabliert, welches sicherstellt, dass Versicherte nicht in Vorleistung gehen müssen. An diesem Verfahren wird gerade gearbeitet. Ziel ist es, dass alle Fragen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern (z. B. Ärzten) direkt geklärt werden und der Patient damit nicht belastet wird.

Mögliche praktische Schwierigkeiten kommen daher, dass der Gesetzgeber die Fristen für die Kassenwahl so gesetzt hat, dass die Wahl auch nach der Kassenschließung noch möglich ist. Für diese Übergangsfälle arbeiten Krankenkasse, Bundesgesundheitsministerium und die Aufsicht derzeit mit Hochdruck an unbürokratischen Lösungen. Für die Zukunft muss hier über gesetzliche Änderungen gesprochen werden.

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