„Kein Krankenhaus, das sich um schwer erkrankte EHEC- und HUS-Patienten kümmert, muss Sorge haben, auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben. Alle Krankenhausleistungen werden bezahlt.
Für Kliniken, die für das laufende Jahr noch keine Behandlungsmengen mit den Krankenkassen vereinbart haben, kann die umfangreiche Betreuung der schwer erkrankten EHEC- und HUS-Patienten direkt einbezogen werden. In den wenigen Fällen, wo die EHEC-Akutbetreuung die regional vereinbarten Mengen sprengt, wird sich nachträglich ganz sicher zwischen den betroffenen Großkliniken und den Krankenkassen vor Ort eine einvernehmliche Lösung finden lassen. Dafür ist keine gesetzliche Änderung nötig, da es schon heute viele Ausnahmeregelungen zugunsten der Krankenhäuser gibt. Die konkreten Details werden spätestens in den Gesprächen über die sogenannten Mehrerlösausgleiche 2012 und 2013 geklärt.
So schwierig die aktuelle Extremsituation einzelner Disziplinen an Großkliniken durch die Betreuung von EHEC- und HUS-Patienten derzeit ist, sie lässt keine Rückschlüsse auf die stationäre Versorgungssituation der ca. 2000 deutschen Krankenhäuser insgesamt zu. Es ist geradezu unseriös, die im Vergleich zur gesamten Fallzahlenwicklung wirklich wenigen EHEC- und HUS-Fälle für die finanziellen Interessen der Krankenhäuser zu instrumentalisieren, wie es einige Lobbyverbände jetzt tun. Allein von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten die Krankenhäuser in diesem Jahr die Rekordsumme von 60 Mrd. Euro. Und das, obwohl in Deutschland im internationalen Vergleich nach wie vor viel zu viele Krankenhausbetten leer stehen“, Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Hintergrund:
Grundsätzlich ist es so, dass Krankenkassen zuerst alle Krankenhausleistungen voll bezahlen. Erst im Nachhinein würden Krankenkassen unter Umständen Gelder zurückfordern, wenn die mit den Kliniken vereinbarten Mengen überschritten wurden.
Wie unproblematisch eine Lösung bei unvorhergesehenen Notfällen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen gefunden werden kann, zeigt die Erfahrung mit dem Elbehochwasser 2002. Auch damals konnten die mit den Kassen vereinbarten Mengen von den Krankenhäusern nicht gehalten werden. Auf eine Reglementierung hatten die Krankenkassen damals verzichtet.