GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 27.06.2011 DRG-Begleitforschung belegt: hochwertige medizinische Versorgung in Kliniken auch im Fallpauschalensystem

GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Verband der privaten Krankenversicherung

Das pauschalierte Vergütungssystem in der Krankenhausfinanzierung hat weder zu Qualitätseinbußen in der stationären Versorgung geführt noch zu Leistungsverlagerungen in andere Versorgungsbereiche. Dies sind wesentliche Ergebnisse des Endberichts des zweiten Forschungszyklus zur G-DRG-Begleitforschung (German Diagnosis Related Groups) nach § 17 b Abs. 8 KHG, den das IGES Institut erstellt hat. Die gesetzlich vorgesehene Begleitforschung hatten die Spitzenverbände der Krankenhäuser und der Kostenträger in Auftrag gegeben.

Untersucht haben die IGES-Wissenschaftler die Jahre 2006 bis 2008, den Kern der Konvergenzphase, in der die krankenhausindividuellen Basisfallwerte schrittweise an die Landesbasisfallwerte angeglichen wurden. Im Gegensatz dazu stand im ersten Forschungsbericht, veröffentlicht im Frühjahr 2010, die Einführungsphase des G-DRG-Systems im Fokus.

Erstmalig konnten für den aktuellen Bericht sektorübergreifende GKV-Routinedaten genutzt werden, die die gesetzlichen Krankenkassen freiwillig zur Verfügung stellten. Außerdem fußt der Bericht auf den Antworten zu ca. 50 Forschungsfragen. Dabei fragte IGES nach den Auswirkungen des Vergütungssystems auf die Kapazitäts- und Leistungsentwicklung im stationären Sektor, nach dem Personaleinsatz, nach der Anpassung interner Strukturen in den Krankenhäusern und nach dem Investitionsverhalten sowie nach der Veränderung von Kosten und Erlösstrukturen. Besonderes Augenmerk legten die IGES-Wissenschaftler bei ihrer Untersuchung auf die Konsequenzen für die Patienten und die Versorgungsqualität. Die Auswertungen von Qualitätsindikatoren der BQS (Institut für Qualität & Patientensicherheit) und den im zweiten Forschungszyklus zum ersten Mal erhobenen Mortalitätsraten im Anschluss an einen stationären Aufenthalt weisen durchweg auf positive Entwicklungen der Qualität im untersuchten Zeitraum hin.

Darüber hinaus gibt es keine Anzeichen für Leistungsverlagerungen aufgrund der DRG-Einführung in angrenzende Versorgungsbereiche. Die zum ersten Mal erhobenen poststationären Arzt-Patienten-Kontakte im vertragsärztlichen Bereich entsprechen dem allgemeinen Trend von Arztbesuchen und weisen keine Steigerung in Verbindung mit einem vorherigen stationären Aufenthalt auf. Die in den letzten Jahren immer wieder geäußerten Sorgen, dass es durch die Fallpauschalen zu einer Verlagerung der Versorgung zulasten anderer Bereiche kommt, haben sich somit diesbezüglich als gegenstandslos erwiesen.

Als Quellen dienten der Begleitforschung die Ergebnisse der offiziellen Krankenhausstatistik, die Daten nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und Routinedaten der Krankenkassen. Darüber hinaus wurde eine Befragung der Krankenhäuser und der Medizinischen Dienste der Krankenkassen durchgeführt. Der Forschungsbericht bietet auf ca. 600 Seiten eine Fülle von Informationen über den stationären Versorgungsbereich unter dem neuen Vergütungssystem mit Tabellen, Grafiken und zugehörigen Interpretationen. Er wird wieder durch eine benutzerfreundliche Datenbank ergänzt, in der die verwendete Datenbasis mit der Möglichkeit des Exports in andere EDV-Anwendungen zur Verfügung gestellt wird. Die Politik und die interessierte Öffentlichkeit erhalten damit eine wichtige Informationsbasis zur Beurteilung der Auswirkungen des G-DRG-Systems auf die verschiedenen Aspekte der Krankenhausversorgung.

Der Endbericht des zweiten Forschungszyklus zur G-DRG-Begleitforschung ist auf der Website www.g-drg.de des Instituts der Selbstverwaltung, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH), abrufbar.

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