PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 27.06.2011 Arzneimittel-Festbeträge auf die ab 01.01.2012 geltende Arzneimittelpreisverordnung umgerechnet

GKV-Spitzenverband

Nach § 35 Abs. 9 SGB V i. V. m. Artikel 8 (Änderung der Arzneimittelpreisverordnung) und Artikel 12 Abs. 3 (Inkrafttreten) des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes vom 22.12.2010 rechnet der GKV-Spitzenverband die nach § 35 Abs. 7 Satz 1 SGB V bekannt gemachten Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel entsprechend den Handelszuschlägen der Arzneimittelpreisverordnung in der ab 01.01.2012 geltenden Fassung um und macht die umgerechneten Festbeträge bis zum 30.06.2011 bekannt.

Diesem gesetzlichen Auftrag folgend erscheint im Bundesanzeiger Nr. 94 vom 28.06.2011 der offizielle Hinweis zur Bekanntmachung des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsumrechnung sowie zu Zuzahlungsfreistellungsgrenzen. Ab diesem Tag steht die Bekanntmachung mit weiteren Servicedateien auf folgender Webseite des GKV-Spitzenverbandes abrufbar zur Verfügung:

www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet

Zugleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Die umgerechneten Festbeträge und die errechneten Zuzahlungsfreistellungsgrenzen sind ab 01.01.2012 anzuwenden.

Dokumente und Links