PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 13.12.2012 Hebammen und Krankenkassen einig über Betriebskostenpauschale

GKV-Spitzenverband

Die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband haben sich heute unter Vermittlung und Beratung der Schiedsstelle darüber geeinigt, wie der Schiedsspruch zu den Betriebskostenpauschalen für Geburtshäuser vom Juni 2012 umzusetzen ist.

Die Schiedsstelle hatte bereits im Sommer dieses Jahres die Betriebskostenpauschale von 550 Euro auf 700 Euro pro Geburt erhöht. Die Vertragspartner haben sich nun darauf geeinigt, dass Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen voll erfüllen, ab 1. Januar 2013 einen erhöhten Betrag von 707 Euro erhalten. Die Geburtshäuser, die die Qualitätsanforderungen nicht voll erfüllen, müssen Abschläge von diesem Betrag - wie bisher auch - hinnehmen. Damit wird auch die Qualität in Geburtshäusern nach wie vor groß geschrieben.

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