Die Kosten der Krankenhäuser sind im Vorjahresvergleich um 1,44 % gestiegen. Diesen Prozentsatz veröffentlichte das Statistische Bundesamt als sogenannten Orientierungswert für Krankenhauspreise. Gleichwohl sollen die Vergütungen für die Krankenhäuser im kommenden Jahr in Höhe der Grundlohnrate von 2,53 % steigen. Die vom Statistischen Bundesamt ermittelte tatsächlich im Durchschnitt aller Krankenhäuser anfallenden Kostensteigerungen für Personal- (ca. 60 Prozent der Ausgaben) und Sachkosten (ca. 40 Prozent der Ausgaben) in Höhe von 1,44 Prozent werden somit deutlich überkompensiert.
„Im Jahr 2015 werden nicht durch die reale Kostenentwicklung begründete Zusatzausgaben im Krankenhausbereich in Höhe von ca. 700 Mio. Euro auf die Beitragszahler zukommen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
„Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber in diesem Punkt aktiv wird und diese einseitig zu Lasten der Beitragszahler geltende Regelung, die erst im Jahr 2013 eingeführt wurde, ändert“, so v. Stackelberg weiter. „Wenn der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Orientierungswert niedriger ist als die Steigerung der Grundlohnsumme, dann muss der Orientierungswert als Obergrenze für die Preisentwicklung fungieren.“
An der Ermittlung des Orientierungswertes (Krankenhaus-Kostenentwicklung) durch das Statistische Bundesamt ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Um zukünftig allerdings zu einer fairen Preisobergrenze zu gelangen, sollte das Statistische Bundesamt beauftragt werden, neben der reinen Kostenentwicklung auch die Produktivitätsentwicklung der Krankenhäuser zu berücksichtigen, um unberechtigte Preissteigerungen zu vermeiden. Eine faire Preisentwicklung in einem Fallpauschalensystem muss sich an den Kosten je Fall orientieren. Das ist heute nicht der Fall.
Hintergrund Orientierungswert
Das Statistische Bundesamt ermittelt jährlich den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- und Verdienst¬änderungen zurückzuführen ist. Dabei werden die Personal- und die Sachkosten berücksichtigt. In die Berechnung des Orientierungswertes durch das Statistische Bundesamt fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.