PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 21.02.2014 Erster Erstattungsbetrag für ein Bestandmarktarzneimittel (Onglyza®) vereinbart

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband und die pharmazeutischen Unternehmer Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA sowie die AstraZeneca GmbH haben sich im Rahmen des AMNOG-Verfahrens auf einen Erstattungsbetrag für das Arzneimittel Onglyza® (Wirkstoff: Saxagliptin) geeinigt. Saxagliptin ist bei erwachsenen Patienten ab 18 Jahren mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle indiziert. Voraussetzung für die Erstattungsbetragsverhandlung war die Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) vom 1. Oktober 2013.

Nach geltender Gesetzeslage können auch Arzneimittel bewertet werden, die vor dem 1. Januar 2011 in Verkehr gebracht worden sind (sog. Bestandsmarkt). Im laufenden Verfahren zum 14. SGB V-Ände-rungsgesetz ist vorgesehen, den Bestandsmarktaufruf zu beenden. Bereits gefasste G-BA-Beschlüsse sollen hiervon jedoch unberührt sein und weiterhin als Grundlage für Vereinbarungen eines Erstattungsbetrages dienen.

Dokumente und Links