„Hier wird ganz offensichtlich eine alte Diskussion um die elektronische Gesundheitskarte (eGK) von vor zwei Jahren seitens der Ärzteschaft aufgewärmt. Da sich die Fakten seit damals nicht geändert haben, besteht für Versicherte kein Grund zur Sorge. Weder muss die Karte eingezogen oder nachjustiert werden. Versicherte können die eGK nach wie vor einfach benutzen.
Die eGK wird ausschließlich als Identitätsnachweis für das Gesundheitswesen benutzt. Sie ist damit nicht vergleichbar mit einen Ausweis oder Pass. Zu diesem Schluss kam das BMG bereits 2012. Außerdem bestehe ein nachweisliches Interesse der Krankenversicherung an einem reibungslosen Ablauf in der Arztpraxis.
Besteht für einen Arzt Zweifel, ob die versicherte Person und das Foto übereinstimmen, ist er laut Bundesmantelvertrag angehalten, die Identität zu überprüfen. Umso mehr sollte er dies tun, bevor er sensible Daten mit der Karte speichert.
Dass jetzt wieder alte, längst widerlegte Argumente angeführt werden, ist nur ein neuer Versuch der Ärzteschaft das eGK-Projekt zu hintertreiben. Der Zeitpunkt ist insofern interessant, da die eGK nun endlich an Fahrt gewinnt. Seit 1. Januar ist sie das offizielle Nachweisdokument für gesetzlich Versicherte, ab Oktober müssen auch die Ärzte mit der eGK abrechnen und die ersten Online-Tests beginnen“, so Ann Marini, stv. Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes.