PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 23.12.2013 Ein weiterer Schritt im Kampf gegen Krebs

GKV-Spitzenverband

Nach Herz- und Kreislauferkrankungen ist Krebs die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Jährlich erkranken nahezu 500.000 Menschen neu an Krebs. Die Lebenserwartung der Krebspatienten steigt zwar, jedoch nehmen die Neuerkrankungen vor allem wegen des demografischen Wandels zu. Um Aufschluss über die Versorgung von Krebspatienten und Hinweise zur Weiterentwicklung der Krebstherapie zu erhalten, ist neben der Häufigkeit von Krebserkrankungen und den Überlebensraten die Frage nach der Behandlung und dem Erkrankungsverlauf essenziell. Erst die systematische Erfassung solcher Daten ermöglicht es, die Qualität der Behandlungen zu vergleichen sowie Aussagen über den langfristigen Erfolg der Therapien zu treffen. Jedoch werden diese Daten in Deutschland bisher nicht einheitlich erfasst. Das wird sich jetzt ändern.

„Mit dem jetzt beginnenden flächendeckenden Aufbau von Krebsregistern bekommen die Wissenschaftler und die Mediziner künftig Informationen an die Hand, mit denen sie die Behandlungsmöglichkeiten für Krebskranke weiter verbessern können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Nachdem die Förderkriterien festgelegt worden sind, ist es nun die Aufgabe der Bundesländer, zügig eigene Gesetze zu verabschieden, in denen insbesondere die Fragen des Datenschutzes sowie der Meldepflicht geregelt werden. Durch die neuen Förderkriterien soll sichergestellt werden, dass die Strukturen der teilweise bereits vorhandenen Register vereinheitlicht werden, um für die bundesweite Verbesserung der Patientenversorgung einen echten Nutzen zu stiften.“

Um das Problem der mangelhaften Informationen zu lösen, hatte der Deutsche Bundestag das Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG) beschlossen, welches am 9. April 2013 in Kraft getreten ist. Das KFRG legt fest, dass in Deutschland flächendeckend klinische Krebsregister auf- bzw. ausgebaut werden sollen, die diese Daten systematisch und einheitlich erfassen.

Um den Aufbau und den Betrieb der klinischen Krebsregister zu fördern, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für jede Neuerkrankung eine Pauschale von 119 Euro. Die Zahlung der Registerpauschale ist gesetzlich vorgegeben und an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. Diese Förderkriterien sind jetzt vom GKV-Spitzenverband beschlossen und zuvor unter Beteiligung u.a. der Leistungserbringer, der Fachgesellschaften, der Patientenvertreter und des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie im Benehmen mit den Bundesländern entwickelt worden.

Die Förderkriterien

Die Förderkriterien, die für alle klinischen Krebsregister gelten, adressieren im Wesentlichen die Qualität der Daten, das Datenmanagement sowie die Ergebnisaufbereitung und Rückmeldung der Auswertungen. Ganz wesentlich sind dabei Anforderungen an die Vollständigkeit, Vollzähligkeit und Plausibilität der Daten. Auf die Weise sollen zuverlässige und repräsentative Aussagen möglich werden. Mit diesem Ziel geben die Förderkriterien auch vor, in welcher Weise die Daten auf regionaler Ebene erfasst und registerübergreifend ausgetauscht werden, damit eine lückenlose und eindeutige Dokumentation der Krankheitsverläufe sichergestellt ist. Zudem wird festgelegt, welche Auswertungen regelhaft durch die klinischen Krebsregister durchgeführt und welche Daten an wen weitergeleitet werden, sodass die Qualität auf regionaler und überregionaler Ebene sichergestellt ist.

Qualität möglichst rasch verbessern

Nach den gesetzlichen Regelungen müssen die Register erst zum 1. Januar 2018 die Förderkriterien erfüllen. Bereits ab Januar 2014 beginnt die Finanzierung der Krebsregister durch die gesetzliche Krankenversicherung auch dann, wenn die Register noch nicht den Förderkriterien entsprechen. Hinzu kommt eine Meldevergütung für die Ärzte und Krankenhäuser, die die erforderlichen Daten zur Erkrankung und deren Verlauf an das jeweilige klinische Krebsregister melden.

„Die zusätzlichen Ausgaben sind gut investiertes Geld in die Versorgung unserer Versicherten“, so Dr. Doris Pfeiffer. „Allerdings drängen wir darauf, dass die Länder so schnell wie möglich die klinischen Krebsregister entsprechend den Anforderungen einrichten.

Bis 2017 zu warten, nur weil die gesetzliche Übergangsfrist so großzügig bemessen ist, hieße, den qualitativen Fortschritt in der Versorgung für die Patienten unnötig hinauszuzögern. Die gesetzliche Grundlage und die finanziellen Mittel für mehr Transparenz über die Behandlungsqualität sind da. Nun müssen die Länder ihren Teil dazu beitragen, um die Behandlungsqualität für Krebskranke auch tatsächlich durch den Auf- und Ausbau der klinischen Krebsregister zu verbessern.“

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