Im Mai 2012 wurde der erste Erstattungsbetrag nach den Regelungen des neuen Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) zwischen einem Pharmaunternehmen und dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Seither sind weitere 20 Erstattungsbeträge hinzugekommen.
Durch die bisher verhandelten bzw. festgesetzten Erstattungsbeträge werden in den Jahren 2012 und 2013 insgesamt rund 120 Mio. Euro für die Beitragszahler an Arzneimittelausgaben gespart. Nach einem Jahr Verhandlung zog der GKV-Spitzenverband auf einer Pressekonferenz eine positive Bilanz.