PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 30.08.2012 Arzneimittel-Festbeträge: Vorschläge zur Höhe der Festbeträge für vier Gruppen - Entscheidung fällt im November

GKV-Spitzenverband

Auf der Basis der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Juli 2008 und vom 19. Juli 2012 zu insgesamt vier Festbetragsgruppen schlägt der GKV-Spitzenverband jetzt konkrete Festbeträge vor. Es handelt sich um vier Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Behandlung von Rheuma, Bluthochdruck, Schizophrenie und Hirntumoren.

Zu diesen vier Festbetragsvorschlägen führt der GKV-Spitzenverband vom 31. August 2012 bis 27. September 2012 das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger vom 31. August 2012 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite

www.gkv-spitzenverband.de/am_festbetraege

abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Entscheidung fällt im November 2012

Beim Stellungnahmeverfahren erhalten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker Gelegenheit, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Festbeträgen darzulegen. Danach wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang November 2012 seine endgültige Entscheidung treffen und die Höhe der Festbeträge festsetzen. Zum 1. Januar 2013 können die neuen Festbeträge dann in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 65 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge.

Weitere Informationen, Fakten und Zahlen zum Thema Arzneimittel-Festbeträge finden Sie natürlich auch unter www.gkv-spitzenverband.de auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes im Internet.

Dokumente und Links