PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 17.05.2013 Soziale Selbstverwaltung – ein Erfolgsmodell feiert sechzigsten Jahrestag

GKV-Spitzenverband

Mit dem diesjährigen „Tag der Selbstverwaltung“ am 18. Mai feiert ein tragendes Prinzip in der Sozialversicherung Jubiläum: Vor 60 Jahren konnten Beitragszahler erstmals nach Kriegsende in Sozialwahlen darüber abstimmen, wer ihre Interessen in den „Parlamenten“ der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung vertreten soll.

„In den Gremien der Selbstverwaltung werden wichtige Entscheidungen für die Versicherten und Beitragszahler getroffen – und zwar von den Betroffenen selbst, nicht vom Staat. Die Selbstverwaltung ist damit gelebte Demokratie, sozialpolitische Selbstbestimmung und Teilhabe an gesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben“, betont Christian Zahn, Versichertenvertreter und amtierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

„In der Selbstverwaltung übernehmen Versicherte und Arbeitgeber gemeinsam Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der sozialen Sicherung. Ihre Entscheidungen berücksichtigen die Interessen und Erfahrungen beider Seiten, orientieren sich an dem finanziell Machbaren und sind daher sehr lebensnah“, so Dr. Volker Hansen, Arbeitgebervertreter und alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Die ehrenamtlich tätigen Selbstverwalter entscheiden zum Beispiel über Finanzen, Leistungen sowie über Organisations- und Personalfragen bei ihren Sozialversicherungsträgern. Und: In Widerspruchsausschüssen überprüfen sie bei Bedarf noch einmal die Entscheidungen des Versicherungsträgers.

Strukturprinzip mit langer Tradition

Das Prinzip der selbstverwalteten Sozialversicherung wurde bereits in der Reichsversicherungsordnung von 1911 gesetzlich festgelegt. Unterbrochen durch die Zeit des Nationalsozialismus lebte es vor 60 Jahren wieder auf. Entgegen eines von den Alliierten vorgesehenen Modells einer staatlichen Einheitsversicherung konnte sich die Adenauer-Regierung im Nachkriegsdeutschland 1953 mit der Wiedereinführung der „Selbstverwaltung an Stelle staatlicher Bevormundung“ durchsetzen.

Das Selbstverwaltungsprinzip gilt natürlich auch für die 1995 eingeführte Pflegeversicherung.

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