STATEMENT - BERLIN, 23.01.2012 AMNOG: Preise am Zusatznutzen für Patienten orientieren

GKV-Spitzenverband

Heute starten die ersten Verhandlungen über Erstattungspreise neu auf dem Markt befindlicher Arzneimittel. Den Anfang macht der Wirkstoff Ticagrelor, dessen Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für eine bestimmte Gruppe von Herzinfarktpatienten im Dezember 2011 festgestellt hat. Der GKV-Spitzenverband als Verhandlungsführer für die gesetzliche Krankenversicherung erhofft sich von der neuen Preisfindungsregel Einsparungen in einem bis dato überteuerten Preissegment.

"Faire Preise heißt für uns, dass sich die Gewinne der Pharmaindustrie am Zusatznutzen für die Patienten orientieren und nicht an den Wunschvorstellungen der Aktionäre", erläutert Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Nur für Mittel, die wirklich mehr bingen, sollten die Kassen auch mehr bezahlen.

"Einen großen Effekt erwarte ich dadurch, dass Medikamente erkannt werden, die keinen Zusatznutzen haben", so Stackelberg. Deshalb wird der GKV-Spitzenverband auch die Überprüfung bereits auf dem Markt befindlicher Medikamente anstoßen.

Hintergrund

Die Regelung ist Teil des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG). Das Gesetz verpflichtet die Hersteller, ihre neuen Produkte nach der Markteinführung einer frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu unterziehen. Kann hierbei kein Zusatznutzen im Vergleich zum Bestandsmarkt belegt werden, wird das neue Arzneimittel automatisch einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Kommt der G-BA zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen belegt ist, handeln der GKV-Spitzenverband und der Hersteller einen Rabatt auf den bis dahin vom Hersteller selbst festgelegten Preis aus.

Dieser Rabatt gilt dann für alle gesetzlich Versicherten und auch für Privatversicherte. Das AMNOG geht mit dieser Regelung erstmals das Preismonopol der Pharmaindustrie in Deutschland ernsthaft an.

Dokumente und Links