STATEMENT - BERLIN, 19.01.2012 Pflegegesetz geht in die richtige Richtung

GKV-Spitzenverband

"Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, denn er sieht konkrete Leistungsverbesserungen insbesondere für demenziell Erkrankte vor. Aber beim Blick in die Zukunft springt er zu kurz. Die Perspektive für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird nicht klar beschrieben.

Es wäre wichtig gewesen, konkrete Eckpunkte für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu benennen. Bei der Finanzierung steht die Frage der Nachhaltigkeit der Pläne im Raum. Wer mehr Leistungsausweitungen plant, als mittelfristig finanzierbar sind, kann das Attribut einer nachhaltigen Finanzierung für den Reformvorschlag nicht in Anspruch nehmen", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

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