Die von der Bundesregierung zu verantwortenden Mehrausgaben bei der Ärztevergütung und der Krankenhausfinanzierung dürfen nicht zu einem höheren allgemeinen Beitragssatz für die Versicherten und Arbeitgeber führen. Hier ist die Bundesregierung selbst in der Pflicht, diese Zusatzkosten in Milliardenhöhe
zu decken.
Alles andere wäre ein Freibrief für dirigistische Eingriffe des Staates in die gesetzliche Krankenversicherung zu Lasten der Beitragszahler.
Die Arbeitgebervertreter des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes distanzieren sich deshalb ausdrücklich und nachdrücklich von der Erklärung der Versichertenvertreter des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes vom 19. September 2008, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, den allgemeinen Beitragssatz für 2009 so festzulegen, dass die Ausgaben der Krankenkassen im nächsten Jahr im vollen Umfang abgedeckt werden.
Der Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung muss höchste Priorität zukommen.