PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 19.09.2008 Bundesregierung in der Pflicht - Einheitlicher Krankenkassen-Beitragssatz muss für gute und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten ausreichen

GKV-Spitzenverband

Der zum 01.01.2009 von der Bundesregierung festzusetzende allgemeine Beitragssatz für 2009 muss die voraussichtlichen Ausgaben des Jahres 2009 in vollem Umfang abdecken. Die Versichertenvertreter des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes fordern die Bundesregierung auf, dieser gesetzlichen Verpflichtung zu entsprechen. Dies setzt eine redliche Einschätzung der Ausgaben und Einnahmen 2009 voraus. Alle Bestrebungen, aus vermeintlich übergeordneten politischen Gründen einen unzureichenden Beitragssatz festzusetzen, gefährden die Versorgungssicherheit der Patienten in Deutschland. Deshalb erteilen die Versichertenvertreter des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes solchen Absichten eine klare Absage.

Bereits heute sind Ausgabensteigerungen erkennbar, die durch die Politik verursacht werden (z. B. Ärztevergütung und Krankenhausfinanzierung). Diese sind bei künftigen Beitragssatzfestsetzungen zwingend zu berücksichtigen. Dabei haben die letzten Monate gezeigt, dass die politisch Verantwortlichen die Interessen der Leistungserbringer über die Interessen der Beitragszahler und der Versicherten stellen. Dies hat dazu geführt, dass der Handlungsspielraum der GKV, eine gute und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen, unerträglich eingeengt wurde.

Den Ärzten Honorarsteigerungen von 2,5 Milliarden Euro in Aussicht zu stellen und bei Nichteinigung zwischen Ärzten und GKV-Spitzenverband die Ersatzvornahme durch das Ministerium vorzusehen, hat das Ergebnis der Schlichtungsverhandlungen vorweg genommen. Zum Austarieren eines angemessenen Honorarvolumens für die niedergelassenen Ärzte hat der Gesetzgeber ein klares Verfahren definiert: die Vertreter und Vertreterinnen der Ärzteschaft und der Kassen sowie drei Unparteiische entscheiden im Erweiterten Bewertungsausschuss. Dieses Mal hat aber ein "unsichtbarer Vierter" – die Politik – mit am Tisch gesessen. Durch dieses politische Eingreifen wurde den Vertragsärzten eine exorbitante Honorarerhöhung zugestanden, ohne dass dies mit Leistungsverbesserungen für die Patientinnen und Patienten verbunden ist. Ein solches dirigistisches Eingreifen des Staates in die Aufgaben der Selbstverwaltung darf sich nicht wiederholen. Die Versichertenvertreter des Verwaltungsrates fordern die Politik auf, bei den nun für den Krankenhausbereich anstehenden Regelungen nicht den gleichen Fehler zu machen. Hier muss genau unterschieden werden, welche Regelungen sinnvoll sind und welche nicht. Eine Wiedereinführung des Selbstkostendeckungsprinzips durch die Hintertür wird von den Versichertenvertretern des Verwaltungsrates abgelehnt. Außerdem hat das "Prinzip Gießkanne" noch nie zur Lösung fachlicher Probleme geführt. Es ist vielmehr notwendig, eine strukturelle Debatte über die berechtigten Notwendigkeiten in der Krankenhausfinanzierung zu führen.

Im Hinblick auf den von der Bundesregierung festzulegenden einheitlichen Bei-tragssatz sind weitere drohende Ausgabensteigerungen und Kosten zu berücksichtigen. Insbesondere im Arzneimittelbereich ist ein Ausgabenanstieg für 2009 von 8,1 Prozent prognostiziert. Zudem kommen durch die mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verbundenen Kosten in den nächsten Jahren auf die GKV zu.

Die politische Debatte hat sich auf die Frage verlagert, ob denn tatsächlich alle Kosten, die die Krankenkassen zu bezahlen haben, bei der Festsetzung des neuen Einheitsbeitragssatzes berücksichtigt sind. Gerade weil nicht alle Kosten schon im Vorhinein genau zu beziffern sind, muss bei den Prognosen mit großer Umsicht agiert werden, damit die Versicherten nicht frühzeitig mit Zusatzbeiträgen belastet werden. Schon durch den zusätzlichen Beitrag von 0,9 Prozent, der vom Versicherten alleine zu zahlen ist, ist die Parität in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter zulasten der Versicherten verschoben. Eine neuerliche einseitige Belastung der Versicherten gilt es abzuwenden. Daher fordern die Versichertenvertreter des Verwaltungsrates die Politik auf, den Gesundheitsfonds durch einen auskömmlichen Beitragssatz so auszugestalten, dass keine Zusatzbeiträge zulasten der Versicherten erforderlich werden.

Dokumente und Links