Anlässlich der Übergabe des Berichts des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:
„Wir begrüßen die Empfehlungen des Beirats, weil damit der Blick auf Pflegebedürftige und ihre Situation neu justiert werden kann. Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat die Politik ein entscheidendes Instrument erhalten, um für mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung zu sorgen. Vor allem altersverwirrte Menschen könnten so stärker von Leistungen der Pflegeversicherung profitieren. Die seit Langem kritisierte strikte Ausrichtung der Begutachtungskriterien an körperlichen Defiziten wäre damit vom Tisch, denn sie wird durch neue Fragen nach einer selbstständigen Lebensführung abgelöst. Für die Pflegekassen wäre die vorgeschlagene Ausweitung in fünf Begutachtungsstufen verknüpft mit einer angepassten und Rehabilitationspotenziale einbeziehenden Begutachtung eine praxistauglichere Basis, um ihre Versichertenberatungen differenzierter, konkreter und damit zielführender auszurichten“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Hintergrund:
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seit November 2006 für das Bundesgesundheitsministerium wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen erarbeitet, um den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist die entscheidende Messlatte für die Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und damit für die Möglichkeit, als Versicherte Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Unter Leitung des Vorsitzenden Dr. Jürgen Gohde haben über 30 Vertreter aller Interessenslagen und Kompetenzen des Handlungsfeldes Pflege - von Kommunen, Ländern, Sozialverbänden, Arbeitgebern und Wissenschaft – im Beirat mitgewirkt. Seitens der Politik muss nun entschieden werden, welche Empfehlungen und Vorschläge der Experten umgesetzt werden und wie diese Veränderungen finanziert werden sollen.
Den Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsberichts sowie weitere Materialien zu diesem Thema finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet.