Auf der gestrigen Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses haben sich die Vertreter der niedergelassenen Ärzte und der Krankenkassen auf eine Konvergenzphase bei der weiteren Einführung der neuen arzt- und praxisbezogenen Vergütung verständigt. Diese gesetzlich vorgegebene bundesweite Vereinheitlichung der Vergütung führt dazu, dass trotz eines insgesamt steigenden Vergütungsniveaus manche Ärzte deutlich weniger Honorar als bisher erhalten. Andere hingegen erhalten deutlich mehr als bisher. Die Auswirkungen lassen sich nicht auf spezifische Arztgruppen beziehen, da sie von den regionalen Gegebenheiten abhängig sind.
„Jede Neuordnung bringt Umstellungsprobleme für die Betroffenen mit sich. Wir wollen den Ärzten mit der Konvergenzphase helfen, ihre internen Umstellungsprobleme bei der Verteilung der höheren Honorare besser zu meistern.
Das Jahr 2009 beginnt für die niedergelassenen Ärzte insgesamt mit einer historischen Steigerung des Vergütungsvolumens um mehr als 2,5 Mrd. Euro im Vergleich zu 2007. Jede Änderung der Honorarverteilung zwischen den Ärzten muss für die Beitragszahler kostenneutral organisiert werden. Noch mehr Geld aus den Portemonnaies der Beitragszahler kann es nicht geben“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Die ab dem 1. April 2009 beginnende Konvergenzphase sieht vor, dass in den nächsten sieben Quartalen die Honorarveränderungen bei den größten Gewinnern begrenzt und bei den größten Verlierern gebremst werden. Diese freiwillige Vereinbarung zwischen den Vertretern der niedergelassenen Ärzte und der Krankenkassen sieht vor, dass es keine Erhöhung des Gesamtvolumens des Ärzte-Honorars gibt. Die Minderung des Einkommensverlustes einzelner Ärzte und Arztgruppen soll dadurch finanziert werden, dass die Zuwächse anderer Ärzte und Arztgruppen begrenzt werden. Voraussetzung ist, dass die Honorarveränderung nicht durch die Praxis zu verantworten, sondern durch die neue Systematik der Mengensteuerung bedingt ist.
Mit dem 31. Dezember 2010 wird die Konvergenzphase beendet sein. In den nächsten Wochen muss jetzt auf regionaler Ebene geklärt werden, welche Arztgruppen wie betroffen sind und wie die Konvergenz konkret umgesetzt wird. Eine neue Verteilung zwischen den verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen ist nicht vorgesehen.
„Im Zuge des innerärztlichen Verteilungskonfliktes sind in den vergangenen Wochen gelegentlich Forderungen nach Vorkasse oder Kostenübernahmebescheinigungen bei gesetzlich Versicherten erhoben worden. Derartige Forderungen sind rechtswidrig und stellen die Motivation solcher Ärzte in Frage. Konflikte zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens dürfen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Schon gar nicht, wenn es sich dabei um die Verteilung des gestiegenen Honorarvolumens zwischen den Ärzten handelt“, so v. Stackelberg.