STATEMENT - BERLIN, 27.02.2009 Innerärztlicher Honorarstreit darf nicht zu Lasten der Versicherten gehen

GKV-Spitzenverband

"Mit dem Beschluss, die bereits im Januar beschlossene Konvergenzphase auszuweiten, haben wir gezeigt, dass wir den Ärzten gerne dabei helfen, die innerärztlichen Probleme bei der Honorarverteilung zu lösen. Aber mehr Geld, als bereits im vergangenen Jahr vereinbart, kann es aus den Portemonnaies der Beitragszahler nicht geben. Wir wären sicherlich einen wesentlichen Schritt weiter, wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen den Ärzten die Honorarreform sorgfältig erklären würden," so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, im Anschluss an die Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses.

Die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) nach einer zusätzlichen Milliarde für niedergelassene Ärzte im Jahr 2009 lehnt der GKV-Spitzenverband ab. Leistungsbeschränkungen anzukündigen, um überzogene Honorarforderungen durchzusetzen, weist er mit aller Entschiedenheit zurück. Das wäre ein massiver Verstoß gegen den Sicherstellungsauftrag. Versicherte, die von Ihrem Arzt zu einer Behandlung nur gegen Vorkasse gedrängt werden, sollten sich auf solche Vereinbarungen nicht einlassen und das Verhalten des Arztes ihrer Krankenkasse vor Ort melden.