Laut einem Medienbericht sollen zwei Krankenkassen dem Sozialgeheimnis unterliegende Gesundheitsdaten von Versicherten an eine private Krankenversicherung verkauft haben. Diese habe dann mit Hilfe der Daten gezielt Versicherte angerufen und versucht, ihnen Zusatzversicherungen zu verkaufen.
In dem Bericht wird die IKK Weser-Ems genannt, eine Krankenkasse, die es seit dem 31.12.2007 nicht mehr gibt.
"Wir wollen, dass die Vorwürfe so schnell wie möglich aufgeklärt werden. Deshalb ist es gut und richtig, dass bei einem solchen Verdacht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, um die Fakten zu klären und ggf. weitere Schritte einzuleiten.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird heute damit zitiert, dass er ’fürchte, dass auch andere Krankenkassen ähnlich mit Privatversicherungen zusammenarbeiten’. Wenn er einen konkreten Verdacht hat, dass eine Krankenkasse gegen Datenschutzbestimmungen verstößt, dann möchte er den zuständigen Stellen bitte Ross und Reiter nennen, damit diese dann angemessen handeln können", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.
Weil Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Informationen gehören, die man über jemanden haben kann, sind die Mitarbeiter von Krankenkassen als Angestellte von Sozialleistungsträgern gesetzlich auf den Sozialdatenschutz verpflichtet (§ 35 SGB I).