Die Selbsthilfeförderung in Deutschland soll transparenter werden, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfegruppen- und -einrichtungen und den Krankenkassen weiter zu stärken. Das ist das Ziel einer ab sofort gültigen Überarbeitung des GKV-Leitfadens zur Selbsthilfeförderung.
Mit den Neuregelungen werden die Krankenkassen verpflichtet, für das Förderjahr 2010 die Höhe bereitstehender Fördermittel und die aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung pauschal geförderten Antragssteller an geeigneter Stelle, also z. B. im Internet oder in den Mitgliederzeitschriften, zu veröffentlichen. Zum anderen sollen Selbsthilfegruppen, ‑organisationen und ‑kontaktstellen zukünftig bereits in den Antragsunterlagen bekannt geben, welche Zuwendungen sie seitens anderer Fördermittelgeber wie z. B. der Pharmaindustrie erhalten. „Wir wollen das Vertrauen aller Beteiligten in die Fördergerechtigkeit und die effiziente Verwendung der Fördermittel stärken. Nur so können diese Mittel zielgenau dort eingesetzt werden, wo sie in besonderem Maße dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation chronisch Kranker, Behinderter und ihrer Angehörigen zu verbessern“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Die Forderung nach mehr Transparenz – sowohl im Hinblick auf die Förderpraxis der Krankenkassen als auch auf die gebotene Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe – steht seit langem im Fokus der Gesundheitspolitik. Mit der aktuellen Überarbeitung existiert nun ein Maßstab, der für die Förderung Orientierung gibt und an dem sich die Förderpraxis messen lässt.
40 Millionen Euro Förderung für Selbsthilfe
Im Jahr 2008 haben die Krankenkassen mit fast 40 Mio. Euro Selbsthilfegruppen, ‑organisationen und –kontaktstellen gefördert. Die Krankenkassen und verschiedene kassenartenspezifische Verbände unterstützen seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch infrastrukturelle Hilfen und finanzielle Zuwendungen. Mindestens 50 % der Fördermittel entfallen dabei auf die sogenannte kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung. Die verbleibenden Finanzmittel können von den Krankenkassen für besondere Vorhaben oder Aktivitäten eingesetzt werden, die zeitlich klar begrenzt sind und über routinemäßige Aufgaben hinausgehen.
„Die Differenzierung der Förderung von kassenindividuellen Aktivitäten auf Bundes-, Länder- und Ortsebene ist ein weiteres wichtiges Plus der Überarbeitung“, so K.-Dieter Voß. „Wir freuen uns besonders, dass es gelungen ist, die Überarbeitung dank der konstruktiven Zusammenarbeit von Krankenkassen und Selbsthilfe sehr zügig umzusetzen. Die Neuregelungen gelten ab sofort, damit die Transparenzanforderung für das Förderjahr 2010 auf den Weg gebracht ist.“
Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe finden Sie hier als Download.