Die Vertragspartner nach § 113 SGB XI haben am 14.10.2009 nach intensiven Beratungen wesentliche Bestandteile der Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der ambulanten und stationären Pflege vereinbart. Allerdings konnten nicht alle Punkte konsentiert werden wie zum Beispiel die Anforderungen an externe Prüfinstitutionen und unabhängige Sachverständige. Daher haben sich die Vertragspartner entschieden, zu den unterschiedlichen Positionen die Schiedsstelle gemeinsam anzurufen.
Innerhalb von drei Monaten hat die Schiedsstelle hierüber zu entscheiden.