Der GKV-Spitzenverband hat seinem gesetzlichen Auftrag folgend den Festbetragsmarkt der jährlichen Überprüfung unterzogen und über Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge beraten. Er schlägt vor, bei insgesamt 26 Gruppen die veränderte Marktlage mit Hilfe des mathematisch statistischen Verfahrens (Regressionsanalyse) abzubilden, die Festbetragshöhe entsprechend der gesetzlichen Kriterien neu zu berechnen und die Festbeträge abzusenken. Datengrundlage sind der Preis- und Produktstand am 01.07.2009 sowie die Verordnungsdaten gemäß § 84 Abs. 5 SGB V des Jahres 2008.
Zu diesen Vorschlägen führt der GKV-Spitzenverband das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 37 vom 09.03.2010 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Entscheidung fällt im Mai 2010
Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 09.03.2010 bis 07.04.2010, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Mai 2010 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 01.07.2010 in Kraft treten.
Der GKV-Spitzenverband rechnet mit zusätzlichen Einsparungen von rund 530 Mio. Euro pro Jahr. Für 2010 erwartet der GKV-Spitzenverband durch die bereits beschlossenen Arzneimittel-Festbeträge Einsparungen von rund 4,6 Mrd. Euro.