Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17.09. 2009 und am 25.01.2010 Beschlüsse zu Festbetragsgruppen gefasst. Der GKV-Spitzenverband schlägt für drei dieser Gruppen nunmehr konkrete Festbeträge vor: Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit den selben Wirkstoffen) und zwei Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei Schmerzen und Fieber sowie zur Behandlung der renalen Anämie und von Lungenerkrankungen.
Zu diesen drei Festbetragsvorschlägen führt der GKV-Spitzenverband das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 37 vom 09.03.2010 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.
Entscheidung fällt im Mai 2010
Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 09.03.2010 bis 07.04.2010, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Mai 2010 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 01.07.2010 in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 50 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge. Für 2010 erwartet der GKV-Spitzenverband durch die bereits beschlossenen Arzneimittel-Festbeträge Einsparungen von rund 4,6 Mrd. Euro.